Aufgaben

Die Bergwacht Oberstdorf

führt den Rettungsdienst in den alpinen Einsatzbereichen, an unwegsamen Einsatzschwerpunkten und in Höhlen durch. Sie ergänzt in besonderen Fällen die weiteren Einheiten des Rettungsdienstes auch außerhalb ihrer Einsatzbereiche. Die Bergwacht wird durch die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung auf der Basis des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und öffentlich-rechtlicher Verträge mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt.

Die Bergwacht Bayern ist dem Landesverband des Bayerischen Roten Kreuzes zugeordnet und somit ein Teil einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Das Einsatzgebiet der Bergwacht Oberstdorf

erstreckt sich über das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Oberstdorf und dessen Nachbargemeinden Obermaiselstein und Fischen. Das Zuständigkeitsgebiet der Bergwacht Oberstdorf umfasst eine Fläche von mehr als 265 km² mit flachem bis hochalpinem Gelände.

Das Oberstdorfer Dienstgebiet wird im Süden, sowie im Westen durch die Deutsch/Österreichische Grenze begrenzt. Nördlich von Fischen befindet sich die Grenze zum Dienstgebiet Sonthofen. Die Grenze zum Dienstgebiet Hindelang/Hinterstein bildet die Verbindung Sonnenkopf, Schnippenkopf, Entschenkopf, Nebelhorn, Westlicher Wengenkopf, Zeiger, Großer Seekopf, Schochen, Laufbacher Eck, Schneck, Großer Wilder.

Die klare Abgrenzung des Einsatzgebiets spielt im Ernstfall eine eher untergeordnete Rolle. Stattdessen wird versucht, im Sinne des Verletzten, eine gemeinsame schnelle Rettung mit den anliegenden Bergwachten/Bergrettungen durchzuführen.

Ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Bergwacht Oberstdorf fallen im Winter die vier Skigebiete Fellhorn/Kanzelwand, Nebelhorn, Grasgehren und Söllereck.